Wenn Unrecht, Recht wird, wird der Widerstand zur Pflicht
Justizkrimi
Hier nun eine Auflistung der geführten Verfahren und Dokumente dazu - die meine Meinung widerspiegeln. Ich
überlasse es dem geneigten Leser selbst zu beurteilen, welche Maßstäbe hier angelegt wurden seitens der
Justiz, die dazu führten, nicht nur für mich absolut nicht nachvollziehbare Urteile zu fällen.
Die Vorgeschichte zur Klage gegen Dr. “Ehrenmann” Hassfurter habe ich ja auf den vorhergehenden Seiten, wie
ich glaube, erschöpfend dargestellt.
Hinzu kommt noch, dass mir 4 Rechtsanwälte unabhängig voneinander zur Klage geraten haben.
Alle waren der Meinung, dass es hier keinen Schreibfehler im Bestandsvertrag geben kann, da aufgrund der
enormen Investitionskosten ein gänzliches Überwälzen auf den Bestandsnehmer nicht nur Sittenwidrig sondern
auch Wucher wäre.
In diesem Zusammenhang hat ihrer Ansicht nach der Eigentümer erhebliche Vertragsbrüche begangen, die von
meinem RA Dr. Waldhör nicht erkannt wurden! Weshalb?
Ich habe nun beim BG Bad Ischl GZ: 12 C 135/08i Klage eingereicht gegen Dr. Alfons Hassfurter
Geschäftsführer Kurallee 1 Bad Füssing
Ich wurde in diesem Verfahren von meinem RA Dr. Thomas Mair Bad Ischl vertreten. Es ging um Schadenersatz
aufgrund der Kaufzusage als auch der getätigten Investitionen in Höhe von 165.000€.
Die Vorsitzende Richterin war Mag. Susanne Lichtenegger eine Springerrichterin vom LG Wels.
Normalerweise werden Klagen die eine Summe von 5000€ übersteigen nicht mehr beim Bezirks- sondern beim
Landesgericht verhandelt.
Da der Liegenschaftssitz jedoch im Gerichtsbezirk des Bezirksgerichts Bad Ischl lag wurde hier die Verhandlung
geführt.
Ich legte sämtliche Kostenaufstellungen vor, die ich auch an den Eigentümer weitergegeben hatte, sowie
umfangreiches Fotomaterial. Die Höhe der Aufwendungen wurde von der Gegenseite nicht einmal bestritten.
Die Richterin sieht dies jedoch anders. Sie behauptet dass ich in der Causa Benchea überhöhte Rechnungen
gelegt hätte und Rechnungen die ich als RF-Montageservice gestellt habe nicht anerkannt. Sie war sogar der
Ansicht, dass ich nur die Selbstkosten verrechnen dürfte. Das widerspricht meiner Verpflichtung dem Finanzamt
gegenüber, wonach ich sogar verpflichtet bin, Gewinn orientiert zu arbeiten, da sonst Schwarzarbeit vermutet
würde. Ich habe zum ortsüblichen Stundensatz verrechnet und sogar mein Material zum Einkaufspreis
weitergegeben. Aber dies genügte ihr nicht! Weshalb?
Gewinn orientiertes Verhalten von der Gegenseite wird von ihr allerdings als positiv bewertet. Sie spricht mir
dieses Recht, als Unternehmer ab, meine Zeit und Aufwand zu verrechnen - noch dazu für Arbeiten, die ich nicht
ausgeführt hätte, wenn von Dr. “Ehrenmann” keine Zusage gewesen wäre, diese zu übernehmen. Es wurde kein
Wort darüber verloren, daß er in Verträgen lügt! Er ist glaubwürdig und ich nicht!
Dem Herrn Dr. ist es ihrer Meinung nach nicht zuzumuten in sein Eigentum zu investieren, wenn er die Höhe
dieser Kosten nicht kennt!
Aber von mir verlangt sie dies als Nichteigentümer, der keinerlei Nutzen davon hat, bei einem Vertrag von 10
Jahren Der Herr Dr. sagt nur “Ich habe das so nicht gewollt” und alles ist perfekt. Schriftliches zählt nicht. Wenn
ich sage “das wollte ich sicherlich nicht”, dann sind dies Schutzbehauptungen.
Nicht einmal als der Herr Dr. sagt “ich habe mir eine Wertsteigerung der Liegenschaft erwartet” schrillen bei ihr
keine Alarmglocken und mir wird das Wort verboten, als ich etwas einwenden wollte. Mein Rechtsanwalt traut
sich dann auch nicht mehr den Mund auf zumachen.
Dr. “Ehrenmann” legt dann den mit dem Vorpächter geschlossenen Vertrag vor, der mit Stempelmarken
versehen und ordentlich vergebührt war um seinen Willen zu beweisen. Weshalb verfährt er bei dem Vertrag
meiner Frau nicht ebenso, sondern begeht noch Steuerhinterziehung
Weil kein Rechtsanwalt diesen Vertrag so verfasst hätte? Weshalb interessiert sich die Richterin nicht für die
Steuerhinterziehung?
Im Übrigen hat nach Auskunft des Finanzministeriums, ein nicht vergebührter Vertrag auch keine Rechtsgültigkeit.