Wenn Unrecht, Recht wird, wird der Widerstand zur Pflicht
Justizministerium
Ich habe mich nun auch an den Justizminister Dr. Brandstätter gewandt, damit es nicht heißen kann
“Ich habe davon nichts gewusst” und um eine Stellungnahme gebeten. Diesen Brief möchte ich hier
ebenfalls zeigen um meine Dokumentation zu vervollständigen. Nicht dass es später heißt, ich hätte etwas
unterschlagen.
Sehr geehrter Herr Justizminister
Ich möchte ihnen meinen Fall schildern, mit der Bitte um Überprüfung der Angelegenheit, bevor ich
mich an die Medien wende, was letztendlich für mich die einzige Möglichkeit wäre auf „ Meinen
Justizskandal“ aufmerksam zu machen.
Es geht darum, dass ich ein Verfahren auf Schadenersatz führen musste, da mein ehemaliger Verpächter
mir den Kauf der Liegenschaft zugesagt hatte, diese Zusage jedoch nicht eingehalten und an einen
anderen verkauft hat. So weit so gut, ist moralisch verwerflich aber juristisch anscheinend konform.
Wobei ich der Meinung bin, dass eine mündliche Zusage vor Rechtsanwälten und Zeugen für einen
Kaufmann ebenso binden ist, wie eine schriftliche. Außerdem gab er meinem Rechtsanwalt den Auftrag,
dies schriftlich zu fixieren, was der jedoch nicht bzw. absichtlich falsch getan hat
Das Problem an der Sache ist nun, dass Rechtsanwalt Dr. Kurt Waldhör, der mit dem Kauf beauftragt
wurde nachweisbar grobe Pflichtverletzungen zugunsten, der Gegenpartei begangen hat. Der Makler
über den das Geschäft eingefädelt wurde – an einen Dritten zu verkaufen - ist ebenfalls ein Mandant
dieses Rechtsanwalts.
Dr. Kurt Waldhör ist in einer früheren Geschichte bereits gegen diesen Makler, in meinem Auftrag
eingeschritten, trotzdem übernimmt er ihn danach als seinen Mandanten ohne mich darüber zu
informieren, denn dann hätte der Verkauf so nicht stattgefunden. Interessenskonflikt? Natürlich Nicht!
Auch der Aufforderung von mir auf Vertragszuhaltung zu klagen, noch bevor der neue Eigentümer ins
Grundbuch eingetragen wird, kommt er nicht nach. Im späteren Verfahren gegen Dr. Waldhör sagt
dieser dann, er hätte alles für seinen Mandanten getan! Das ist Richtig, nur dass nicht ich dieser
Mandant war.
Er konnte dieser Aufforderung gar nicht nachkommen, da er dann seinen Mandanten “Makler”
geschädigt hätte.
Außerdem hat er nachweisbar auch die Interessen des Eigentümers vertreten. Interessenskonflikt?
Natürlich Nicht!
Ich habe nun beim BG Bad Ischl Aktenzeichen 12 C 135/08i ein Verfahren geführt und verloren. Die
Begründung der Richterin Mag. Susanne Lichtenegger war, dass ich überhöhte Rechnungen gestellt
hätte und meine Investitionen nicht nachgewiesen wurden, außerdem gäbe es Schreibfehler im
Vertrag,- den nicht ich, sondern der Eigentümer verfasst und Rechtsanwalt Dr. Waldhör überprüft hat.