Willkommen auf der Seite des ehemaligen Tauch- und Freizeitzentrum Hallstättersee
                                    Wenn Unrecht, Recht wird, wird der Widerstand zur Pflicht
Justizministerium
Ich habe mich nun auch an den Justizminister Dr. Brandstätter gewandt, damit es nicht heißen kann “Ich habe davon nichts gewusst” und um eine Stellungnahme gebeten. Diesen Brief möchte ich hier ebenfalls zeigen um meine Dokumentation zu vervollständigen. Nicht dass es später heißt, ich hätte etwas unterschlagen.
Sehr geehrter Herr Justizminister Ich möchte ihnen meinen Fall schildern, mit der Bitte um Überprüfung der Angelegenheit, bevor ich mich an die Medien wende, was letztendlich für mich die einzige Möglichkeit wäre auf „ Meinen Justizskandal“ aufmerksam zu machen. Es geht darum, dass ich ein Verfahren auf Schadenersatz führen musste, da mein ehemaliger Verpächter mir den Kauf der Liegenschaft zugesagt hatte, diese Zusage jedoch nicht eingehalten und an einen anderen verkauft hat. So weit so gut, ist moralisch verwerflich aber juristisch anscheinend konform. Wobei ich der Meinung bin, dass eine mündliche Zusage vor Rechtsanwälten und Zeugen für einen Kaufmann ebenso binden ist, wie eine schriftliche. Außerdem gab er meinem Rechtsanwalt den Auftrag, dies schriftlich zu fixieren, was der jedoch nicht bzw. absichtlich falsch getan hat Das Problem an der Sache ist nun, dass Rechtsanwalt Dr. Kurt Waldhör, der mit dem Kauf beauftragt wurde nachweisbar grobe Pflichtverletzungen zugunsten, der Gegenpartei begangen hat. Der Makler über den das Geschäft eingefädelt wurde – an einen Dritten zu verkaufen -  ist ebenfalls ein Mandant dieses Rechtsanwalts. Dr. Kurt Waldhör ist in einer früheren Geschichte bereits gegen diesen Makler, in meinem Auftrag eingeschritten, trotzdem übernimmt er ihn danach als seinen Mandanten ohne mich darüber zu informieren, denn dann hätte der Verkauf so nicht stattgefunden. Interessenskonflikt? Natürlich Nicht! Auch der Aufforderung von mir auf Vertragszuhaltung zu klagen, noch bevor der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird, kommt er nicht nach. Im späteren Verfahren gegen Dr. Waldhör sagt dieser dann, er hätte alles für seinen Mandanten getan! Das ist Richtig, nur dass nicht ich dieser Mandant war. Er konnte dieser Aufforderung gar nicht nachkommen, da er dann seinen Mandanten “Makler”  geschädigt hätte.  Außerdem hat er nachweisbar auch die Interessen des Eigentümers vertreten. Interessenskonflikt? Natürlich Nicht! Ich habe nun beim BG Bad Ischl Aktenzeichen 12 C 135/08i ein Verfahren geführt und verloren. Die Begründung der Richterin Mag. Susanne Lichtenegger war, dass ich überhöhte Rechnungen gestellt hätte und meine Investitionen nicht nachgewiesen wurden, außerdem gäbe es Schreibfehler im Vertrag,-  den nicht ich, sondern der Eigentümer verfasst und Rechtsanwalt Dr. Waldhör überprüft hat.