Wenn Unrecht, Recht wird, wird der Widerstand zur Pflicht
Schluss mit Lustig
Ich denke es ist nun an der Zeit die richtigen Schritte zu unternehmen und mit den “Spielereien” aufzuhören.
Wie ich auf meinen Seiten erschöpfend dargestellt habe ist einiges Faul im Staate Österreich und ich bin
nicht bereit zu Allem zu Schweigen.
Hier nun meine Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Wels gegen die Richter Mag. Susanne Lichtenegger,
Richter Dr. Wolfgang Holzmannshofer, Richter Dr. David Pesendorfer sowie Richterin Brigitta Hütter wegen
Begünstigung sowie Strafvereitelung im Amt.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ergänzend zu meiner Anzeige gegen Dr. Kurt Waldhör, sowie Dr. Alfons Hassfurter wegen uneidlicher
falscher Aussage, erstatte ich hiermit Anzeige gegen Richterin Mag. Susanne Lichtenegger, Richter Dr.
Wolfgang Holzmannshofer, Richter Dr. David Pesendorfer sowie Richterin Dr. Brigitta Hütter wegen des
Verdachtes der Begünstigung und Amtsmissbrauch und begründe dies wie folgt
Richterin Mag. Susanne Lichtenegger wird vor dem Verfahren BG Bad Ischl 12 C 135/08i in Kenntnis
gesetzt, dass Dr. Kurt Waldhör Drohungen gegen mich ausstößt und auch genötigt hat. „Sie werden sich
noch wundern was ich hier alles aussagen werde, weil sie mein Honorar nicht bezahlen wollen“.
Er implementiert hier ganz offen,“ Wenn er sein Honorar bekommt sagt er zu meinen Gunsten aus.“
Der Grund für seine Drohungen war nicht nur die offene Honorarforderung, sondern meine Anzeige bei
der Rechtsanwaltskammer bezüglich seiner Doppelvertretung und dem damit verbundenen
Interessenskonflikt.
Die Richterin schenkt dieser Straftat nur soweit Beachtung, dass sie meint, er wäre ja trotzdem zur
Wahrheit verpflichtet. Dabei übersieht sie, dass er von der Gegenseite als Zeuge geladen und nicht nur
von mir, nicht von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden wurde, sondern eben auch nicht von der
Gegenseite, was nur möglich ist, wenn ein Mandatsverhältnis mit dieser besteht. Obwohl hier eine
strafbare Handlung durch Dr. Waldhör vorlag – Nötigung und Drohung - agiert sie nicht. Dies ist meiner
Meinung nach Begünstigung.
Mag. Lichtenegger verweigert mir einen Gutachter im o.a. Verfahren - obwohl dieser beantragt und
bezahlt war und zunächst auch bewilligt - wodurch es mir nicht möglich ist, meine Investitionen
gutachterlich nachzuweisen und begünstigt somit die Gegenseite Dr. Hassfurter. Das Gleiche gilt auch
für den Lokaltermin der anberaumt wurde und dann plötzlich „kurzfristig nicht mehr nötig war“. Hier
hätte ich die Möglichkeit vor Ort gehabt, Unterlagen einzubringen und durch den Lokalaugenschein
meine Angaben zu beweisen. In ihrem Urteil heißt es dann, „Ich hätte es nicht der Mühe wert gefunden
Unterlagen beizubringen.“ Wenn mir die Möglichkeit nicht gegeben wird, was soll ich dann tun?
Mag. Lichtenegger verwehrt mir mein Recht als Kläger, alle mir zu Gebote stehenden Mittel zu nutzen,
um meine Sache zu beweisen. Sie urteilt entgegen gängiger Rechtsprechung wonach ich sehr wohl
berechtigt bin als Unternehmer gewinnorientiert abzurechnen und das ist Rechtsbeugung.